Einwohnergemeinde Zuchwil
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 ZUCHWIL - ENTDECKEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Falls Sie sich länger als drei Monate im Jahr in einer anderen Gemeinde aufhalten, sind Sie am Aufenthaltsort meldepflichtig.

Zur Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Aufenthaltsgemeinde benötigen Sie eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis).

Sie können das Dokument im Onlineschalter bestellen oder bei den Einwohnerdiensten abholen.

Die Gültigkeit der Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt ist auf maximal 1 Jahr beschränkt.

Sind Sie bereits im Besitz einer Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt, deren Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert?

Sie haben die Möglichkeit, die Bescheinigung verlängern zu lassen. Senden Sie uns hierfür die bisherigen Bescheinigung zurück.

Die Neuausstellung wie auch die Verlängerung einer Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.

Onlineformular: Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) bestellen
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Ausweise und Bescheinigungen
 
 
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Kontakt

Gemeinde Zuchwil
Hauptstrasse 65
Postfach 136
4528 Zuchwil

Telefon: 032 686 52 11

Fax: 032 686 52 00
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 11:00

14:00 - 17:00

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