Einwohnergemeinde Zuchwil
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 ZUCHWIL - ENTDECKEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten

Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten
Behördensekretariat
Ausweise und Bescheinigungen

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart der Gemeindeschreiberin, des Gemeindepräsidenten oder der stellvertretenden Gemeindeschreiberin geleistet wird.

Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihrer Person die Identitätskarte oder den Reisepass mit.

Da ausschliesslich die Gemeindeschreiberin, der Gemeindepräsident oder die stellvertretende Gemeindeschreiberin Beglaubigungen ausstellen können, empfehlen wir eine telefonische Voranmeldung.

Die Beglaubigung einer Unterschrift ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.

Beglaubigung von Fotokopien

Für die Beglaubigung von Abschriften und Auszügen privater Natur muss das Original vorgelegt werden.

Da ausschliesslich die Gemeindeschreiberin, der Gemeindepräsident oder die stellvertretende Gemeindeschreiberin Beglaubigungen ausstellen können, empfehlen wir eine telefonische Voranmeldung.

Die Beglaubigung einer Fotokopie ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.

 
 
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Kontakt

Gemeinde Zuchwil
Hauptstrasse 65
Postfach 136
4528 Zuchwil

Telefon: 032 686 52 11

Fax: 032 686 52 00
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

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